BetriebsanleitungenDer richtige Umgang mit den DingenDie richtige Handhabung von Produkten ist in aller Regel nicht selbstverständlich. Deshalb muss der Umgang und Gebrauch dieser Produkte durch produktbegleitende Unterlagen (der Betriebsanleitung) erklärt werden.
Am 29.12.2009 ist die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft getreten. Im Anhang I, Absatz 1.7.4. der Maschinenrichtlinie ist ausgeführt: "Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird". In verschiedenen Normen, Richtlinien und Leitfäden werden auch die Bezeichnungen "Gebrauchsanweisung", "Gebrauchsanleitung", "Bedienungsanleitung", "Benutzerinformation", "Technische Dokumentation" und andere verwendet. Neben der Darstellung des Produktnutzens und der bestimmungsgemäßen Verwendung sind Angaben zum sicheren Umgang mit dem Produkt eine wichtige Aufgabe der Betriebsanleitung. Von uns erstellte Betriebsanleitungen sind CE-konform, leicht verständlich und auf den Adressatenkreis zugeschnitten. Zur Verdeutlichung technischer Zusammenhänge verwenden wir selbsterklärende technische Illustrationen, die in unserem Haus erzeugt werden. Die Übersetzung der Betriebsanleitung kann von uns in alle gängigen Amtssprachen der EU erfolgen. Das Publizieren der Anleitungen ist in allen gewünschten Medien möglich: Print, CD-ROM, Online. Betriebsanleitungen erstellen wir für folgende Branchen: Allgemeiner Maschinenbau, Sondermaschinenbau - z. B. Kraftfahrzeugindustrie (AUDI, BMW, FORD, OPEL, ROVER, VW) in den Bereichen:
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