Risikobeurteilung

 

Der "Gefahr" sicher begegnen

Ab 29.12.2009 ist die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft getreten und die Anforderungen aus der Richtlinie müssen umgesetzt werden. Dazu gehören auch die sogenannten Risikobeurteilungen.

 

CE-Zeichen

 

Aus Anhang I der EG - Maschinenrichtlinie ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber für alle Maschinen und Sicherheitsbauteile eine Risikobeurteilung fordert.

Mit Hilfe der Risikobeurteilung muss der Hersteller schriftlich darlegen durch welche Massnahmen er die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nach Anhang I EG-Maschinenrichtlinie einhält. Die Risikobeurteilung ist die Grundlage zur Erstellung der Betriebsanleitung.

Wir führen mechanische Risikobeurteilungen nach DIN EN ISO 12100-1 und
DIN EN ISO14121-1 bei Ihnen vor Ort durch.