Fehlerhafte Montageanleitungen

 

Montageanleitungen sind sog. produktbegleitende Dokumente. Sie werden mit Produkten ausgeliefert, wenn diese vom Kunden selbst zusammengebaut oder an eine andere Sache montiert werden müssen. Montageanleitungen geben also Hinweise zur sachgerechten Montage und gefahrlosen Inbetriebnahme.

Leider kommt es noch recht häufig vor, dass Hersteller ihre Kunden nach dem Kauf des Produktes über die richtige Handhabung im Dunklen lassen. Hersteller die so verfahren dürfen sich nicht wundern, wenn erhebliche Folgekosten auf sie zukommen.

Denn, seit 01.01.2002 gilt in Deutschland ein in weiten Teilen neues Schuldrecht. Jede Beschreibung des Produktes, die nicht nur allgemeiner Art ist und z. B. ein bestimmtes Produktimage beschreibt, kann zur Mängelgewährleistung führen, falls die tatsächlichen nicht mit den beschriebenen Eigenschaften übereinstimmen.  Auf die Zusicherung kommt es nicht an.

Hinzuweisen bleibt darauf, dass auch allgemein ein Schadenersatzanspruch des Käufers vorgesehen ist.

Montageklausel (Ikea-Klausel):
Als Regel ist festgeschrieben, dass die fehlerhafte Montageanleitung einen Sachmangel darstellt.

Dies bedeutet, dass Montageanleitungen keine Nebenpflicht darstellen. Der Mangel der Montageanleitung bedeutet einen Mangel der Kaufsache. Der Verkäufer hat die Beweislast zu erbringen, dass der Käufer an Hand der Montageanleitung hätte fehlerfrei montieren können.

Die Folgen für die Praxis können erheblich sein. Man stelle sich vor, in der Anleitung für die Montage eines Elektronikbauteils (100.000 mal verkauft) ist ein Fehler vorhanden. Jeder Käufer hätte nun das Recht, wenn ihm der Einbau misslingt, mit der Behauptung, die Anleitung sei fehlerhaft, den Vertrag rückgängig zu machen, Minderung, Nachbesserung oder Schadenersatz zu verlangen.

Nachstehend auszugsweise den Gesetzestext aus § 434 Abs. 1 BGB.
...zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach dem öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann.... (2) ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist durch den Käufer fehlerfrei montiert worden.

Qualitativ hochwertige Montageanleitungen vermeiden Folgekosten.

 

Beispiel einer textlosen Montageanleitung